Der Kanton Zürich braucht ein Musikschulgesetz

Mit dem Mu­sik­schul­ge­setz würde end­lich eine ge­setz­li­che Grund­lage für die Mu­sik­schu­len ge­schaf­fen. Ob­wohl der Ge­set­ze­s­ent­wurf der Re­gie­rung den Auf­trag der Bun­des­ver­fas­sung nur mi­ni­ma­lis­tisch um­setzt, will die bür­ger­li­che Mehr­heit der KBIK nicht ein­mal dar­auf ein­tre­ten.
Die SP for­dert, dass der Kan­ton Zürich sei­nen Ver­fas­sungs­auf­trag er­füllt und dass sich der Kan­ton an den Mu­sik­schu­len fi­nan­zi­ell stär­ker be­tei­ligt.

Die SP ist ent­täuscht über die Nicht­ein­tre­tens­emp­feh­lung der Kom­mis­sion für Bil­dung und Kul­tur (K­BIK) zum Mu­sik­schul­ge­setz. Mit dem Ge­setz könnte die mu­si­ka­li­sche För­de­rung von Kin­dern, Ju­gend­li­chen und jun­gen Er­wach­se­nen ge­si­chert wer­den. Es würde le­dig­lich der Sta­tus quo im Be­reich Mu­sik­schu­len bestätigt, doch selbst das ist der bür­ger­li­chen Mehr­heit der KBIK of­fen­bar zu viel.

 

Das Mu­sik­schul­ge­setz würde den Mu­sik­schu­len im Kan­ton end­lich eine ge­setz­li­che Grund­lage ver­schaf­fen. Die Schu­len er­hiel­ten ver­bind­li­che Vor­ga­ben hin­sicht­lich Or­ga­ni­sa­tion und Qua­lität. Die SP for­dert, dass sich der Kan­ton mit der Ein­führung des Ge­set­zes auch stär­ker an den Be­triebs­kos­ten der Schu­len be­tei­ligt und damit die El­tern und die Ge­mein­den ent­las­tet. Die be­schei­dene bis­he­rige Be­tei­li­gung des Kan­tons be­trägt heute nur 3.8 Pro­zent und wird der Be­deu­tung der mu­si­ka­li­schen Bil­dung über­haupt nicht ge­recht.

 

Mit ihrem Nicht­ein­tre­tens­ent­scheid be­treibt die bür­ger­lich do­mi­nierte KBIK schlicht Ar­beits­ver­wei­ge­rung. Das eid­genös­si­sche Kul­tur­för­de­rungs­ge­setz des Bun­des, das seit dem 1.1.2016 in Kraft ist, gilt auch für den Kan­ton Zürich. Es schreibt vor, dass die öko­no­mi­schen Ver­hält­nisse der El­tern im Zu­sam­men­hang mit Mu­sik­un­ter­richt berück­sich­tigt wer­den müs­sen. Es ist zu hof­fen, dass das Ratsple­num den kurz­sich­ti­gen Ent­scheid sei­ner Bil­dungs­kom­mis­sion noch kor­ri­gie­ren wird.