Zum Schutz der Kinder das Bewährte fortführen

Am 24. September stimmen wir über das Gesetz über Jugendheime und Pflegefürsorge ab. Warum wir ein Ja empfehlen.

Seit über 50 Jahren sind Eltern, deren Kinder in einem Heim untergebracht werden mussten, Schuldner der sogenannten Versorgertaxe.

 

Wenn die Eltern nicht in der Lage sind, diese Kosten zu bezahlen, werden die Kosten durch die Gemeinden über die Sozialhilfe bezahlt. Der Kanton bezahlt die Restkosten.

 

Das Gesetz über Jugendheime und Pflegekinderfürsorge stammt aus dem Jahr 1962 und ist alt und in der damals üblichen Form, recht offen formuliert.

 

Weil das Gesetz für heutige Verhältnisse lückenhaft ist, will man ein neues Gesetz erarbeiten. Mit der Vorlage 5222a wurde im Juli 2017 dem Kantonsrat ein Vorschlag für ein neues Gesetz überweisen.

Doch unterdessen gab es Streitigkeiten zwischen den Gemeinden und dem Kanton, weil unklar, wer bei gewissen Heimaufenthalten die Kosten übernehmen musste. Um das zu klären ging man vors Gericht. Das Gericht entschied, weil im Gesetz nicht geschrieben sei, dass die Gemeinden bei Heimaufenthalt mitfinanzieren müssten, der Kanton alles alleine bezahlen sollte.

 

Einige Gemeinden schickten Dossiers von Kindern, die in Heimen waren, dem kantonalen Amt für Jugend- und Berufsberatung mit der Begründung, sie seien jetzt nicht mehr zuständig. Andere nahmen Kinder von einem privaten Heim und schickten es in ein kantonales um Gelder zu sparen. So aber war das Wohl der Kinder gefährdet.

 

Die Kommission für Bildung und Kultur, der Kantonsrat mussten handeln und veranlassten zügig eine Gesetzesrevision. Das ist die Vorlage, über die wir abstimmen.

 

Die Vorlage schreibt das fort, was 50 Jahre gelebt worden ist. Für das Gesetz sprechen drei Dinge:

 

  1. die gängige, 50 Jahre bewährte Praxis wird weiterführt,
  2. der Kindesschutz und
  3. die Gleichbehandlung der Familien

Wenn das Gesetz abgelehnt wird, kommt es zu krassen Ungleichbehandlungen und Verzerrungen zum Nachteil des Kindeswohls. Die Eltern müssten die Kosten für weniger intensive Massnahmen, wie die Platzierung in einer Pflegefamilie, selber tragen, während der Kanton für die intensive Massnahme einer Heimplatzierung alleine aufkommen müsste. So bestünde der Anreiz, Kinder in Heime abzuschieben, um sich der Finanzierung einer weniger intensiven Massnahme zu entledigen. Aber auch die Eltern würden ungleich behandelt. Wird ein Kind in ein Heim eingewiesen, das keine Beitragsberechtigung des Regierungsrates hat, blieben sie anders als bei den beitragsberechtigten Heimen Schuldner der Kosten.

 

Das darf nicht sein. Darum heisst es, Ja zu sagen, zum Gesetz über Jugendheime und Pflegekinderfürsorge. Es schützt das Kind und die Familie und führt ein Finanzierungsmodell weiter, das sich seit über 50 Jahren bewährt hat.